Psychotherapie in Kreuzberg
Violetta Suckow
Verhaltenstherapie
Psychologische Psychotherapeutin
Psychotherapie Kreuzberg
Als Psychotherapeutin unterstütze ich Menschen bei der Bewältigung psychischer Belastungen und in persönlichen Entwicklungsprozessen. Ziel meiner Arbeit ist es, gemeinsam mit Ihnen ein besseres Verständnis für Ihre Situation zu entwickeln und konkrete und neue Wege im Umgang mit aktuellen Herausforderungen zu erarbeiten.
Jeder Mensch bringt seine ganz eigene Geschichte, Herausforderungen und Ressourcen mit. Deshalb ist eine individuelle, wertschätzende und vertrauensvolle Zusammenarbeit besonders wichtig. Dabei orientiere ich mich an wissenschaftlich fundierten Methoden und passe das therapeutische Vorgehen an Ihre individuellen Anliegen und Ziele an.
Im Rahmen der Therapie arbeiten wir daran, belastende Denk- und Verhaltensmuster zu erkennen und zu verändern, vorhandene Ressourcen zu stärken und neue Perspektiven zu entwickeln. Ein geschützter und verlässlicher Rahmen bildet dafür die Grundlage.
Zur Person
Ausbildung

- Staatliche Approbation zur Verhaltenstherapeutin, Ausbildung bei der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie, Berlin
- Ausbildung in Gruppentherapie (i.A.), Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie, Berlin
- Weiterbildungen in Imagery Rescripting & Reprocessing Therapy (IRRT) bei Prof. Dr. Mervyn Schmucker
- regelmäßige Weiterbildungen in Schematherapie
- Studium der Psychologie, Universität Potsdam
Psychotherapie Kreuzberg: Störungsspezifische Schwerpunkte
Depression
Angststörungen
Zwangsstörungen
posttraumatische Belastungsstörung
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Psychotherapie Kreuzberg – Praxis Violetta Suckow
Methodische Schwerpunkte
Ablauf der Therapie
Den Einstieg in die Therapie bildet eine Vorphase (bis zu 5 Sitzungen), in der im wesentlichen zwei Aspekte Platz finden. Zunächst geht es darum, ein umfassendes Bild Ihrer Beschwerden zu zeichnen und erste Überlegungen zu relevanten lebensgeschichtlichen und unmittelbar auslösenden Bedingungen anzustellen. Wir sprechen darüber hinaus über Ihre Erwartungen an die Therapie und arbeiten gemeinsam Entwicklungsziele heraus. Zusätzlich erhalten Sie eine Rückmeldung darüber, welche Methoden voraussichtlich in Ihrer Therapie zum Tragen kommen werden. Dieser Behandlungsplan kann im Verlauf bei Bedarf ergänzt bzw. angepasst werden.
Der zweite Aspekt der Vorphase beinhaltet die Frage nach der Passung. Hier geht es darum, zu schauen, ob wir einen gemeinsamen Modus finden können, um an Ihren Themen zu arbeiten. Sie sollten grundsätzlich das Gefühl haben, einen sicheren Ort vorzufinden, sich möglichst uneingeschränkt öffnen zu können und ein gewisses Maß an Sympathie für Ihr Gegenüber empfinden. Dies ist wichtig, um Entwicklungsprozesse anzustoßen. Wissenschaftliche Studien haben belegt, dass die therapeutische Beziehung bedeutsam zum Therapieerfolg beiträgt.
Am Ende der Vorphase wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Abhängig von der Indikation umfasst die Dauer der Therapie bei einer Kurzzeittherapie 24 Sitzungen und bei einer Langzeittherapie bis zu 80 Sitzungen. Die Termine finden wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten.
Nachdem Ihre Krankenkasse der Kostenübernahme zugestimmt hat, wird die therapeutische Arbeit fortgesetzt. Diese orientiert sich an den in der Vorphase herausgearbeiteten Zielen. Grundsätzlich liegt der Fokus jeweils auf den Themenbereichen, die für Sie aktuell eine besondere Relevanz haben.
Im Therapieverlauf wird in bestimmten Abständen der bisherige Prozess im Gespräch evaluiert und gemeinsam geprüft, ob Anpassungen im Arbeitsmodus erforderlich sind.
Honorar
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe grundsätzlich übernommen. Der genaue Umfang der Sitzungen, sowie die Höhe der Kosten, die erstattet werden, richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem Versicherungsgeber.
Selbstzahlende
Das Honorar richtet sich bei Selbstzahlenden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherung
In meiner Praxis ist im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (§ 13 Abs. 3 SGB V) eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse möglich, wenn Sie nicht zeitnah einen Therapieplatz in einer Praxis mit Kassensitz finden konnten.